Wohnungsgeberbescheinigung: Ummeldung nur mit einer Wohnungsgeberbestätigung möglich
Umzug

Wohnungsgeberbescheinigung: Ummeldung nur mit einer Wohnungsgeberbestätigung möglich

0
(0)

Nach einem Umzug müsst ihr viele Formalitäten und Behördengänge erledigen.
Dazu gehört auch die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Dafür benötigt ihr eine Vermieterbestätigung: die Wohnungsgeberbescheinigung. Eine Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbestätigung oder auch Vermieterbescheinigung / Wohnungsgeberbescheinigung sind Synonyme und bedeuten das gleiche. Was ihr dabei beachten solltet, das erfahrt ihr in diesem Beitrag. Die Wohnungsgeberbestätigung ist nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) Pflicht

Wohnungsgeberbescheinigung – Was ist das?

Es ist Zeit, zum Einwohnermeldeamt zu gehen und sich nach dem Umzug anzumelden. Dazu benötigt ihr eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung: Das ist die Bestätigung eures Vermieters, dass ihr
tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen seid. Dadurch werden Scheinwohnsitze vermieden werden. Die Wohnungsgeberbestätigung bekommt ihr nach dem Einzug vom Hauptmieter.
Das könnt ihr selbst auch machen, wenn ihr als Hauptmieter angelemdet seid. So könnt ihr eure Partnerin/Partner oder Freundin/Freund anmelden. Dafür müsst ihr als Hauptmieter die Wohnungsgeberbestätigung für das Meldeamt ausfüllen. Das gleiche gilt auch für eure nahen Familienmitglieder wie Kinder, Eltern, Geschwister oder Ehegatten. Diese wird auch benötigt, wenn ihr beim Umzug ins Eigenheim plant. Macht aber dabei einen Vermerk, dass ihr die Eigentümer
der Immobilie seid.

Welche Daten werden für eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt?

Für eine Wohnungsgeberbestätigung werden folgende Daten vom Vermieter benötigt:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Name des Eigentümers, falls Vermieter und Eigentümer verschiedene Personen sind
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen

Wohnungsgeberbestätigung Fristen beim Einwohnermeldeamt beachten

Nach dem Einzug musst ihr die Frist beachten. In der Regel solltet ihr die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von 2 Wochen nach Einzug beim Einwohnermeldeamt vorgelegt werden.
Ihr müsst dann nur noch die Bescheinigung direkt bei der Anmeldung einreichen. Wenn ihr von eurem Vermieter keine Wohnungsgeberbestätigung bekommen,
kann der Vermieter mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro abgestraft werden (§ 54 BMG). Richtig teuer wird es für denjenigen Vermieter, der eine Scheinanmeldung vornimmt und eine Person angibt, die dort gar nicht wohnt. Die Geldstrafe kann bis zu zu 50.000 Euro betragen. Aber auch ein Vermieter darf kostenlos beim Einwohnermeldeamt nachfragen, wer bei ihm in der Wohnung angemeldet ist.

Wohnungsgeberbescheinigung herunterladen

Die schriftliche Wohnungsgeberbescheinigung könnt ihr hier als PDF-Datei herunterladen.

Artikelbild: Image by Mariska Bloem from Pixabay

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert